Route 1/2010 - Herpersdorf mit Ebach und Mausgesees

Im Laufe der Jahrhunderte hatte Herpersdorf wechselnde Gutsherren, die auch die Gerichtsbarkeit ausübten: 1391 – 1590 die Herren Geuder aus Nürnberg bzw. Heroldsberg, danach ging es durch Heirat an die Familie Pfinzing aus Nürnberg (ab 1617 Seyfried Pfinzig’sche Stiftung) und 1766 übernahmen die Haller aus Großgründlach das Dorf.

Die Landeshoheit lag ab 1523 bei den Ganerben (40 fränkische Ritter) auf dem Rothenberg bei Schnaittach und ab 1629 beim Kurfürsten von Bayern.

1809 wurde Herpersdorf Sitz einer Ruralgemeinde (Landgemeinde), zu der auch die Orte Bullach, Eckenhaid, Kirchröttenbach, Illhof, Ebach und Mausgesees gehörten. Nach einer weiteren Reform 1818 wurde Herpersdorf mit Ebach und Mausgesees eine eigenständige Gemeinde, die aufgrund ihrer historischen Wurzeln zum Landkreis Nürnberger Land gehörte. Im Zuge der Landkreis- und Gemeindereform wurde Herpersdorf an den neuen Landkreis Erlangen-Höchstadt abgetreten und hob 1972 die neue Großgemeinde ‚Markt Eckental’ mit aus der Taufe. Als kleine Gemeinde in der hintersten Ecke des Landkreises hatte sie gar keine andere Chance.

Die Bevölkerungszahl blieb über einen langen Zeitraum gleich. 1433 wurden 23 Anwesen namentlich aufgelistet und 1835 waren es 27 Anwesen. Eine Zäsur stellte der Dreißigjährige Krieg dar, als fast alle Familien ausstarben. So heißt es über Herpersdorf 1641: „Allda ist kein Bauer zu Haus; liegt ein kaiserlicher Gefreiter mit 5 Musketieren darin“.

Ein Gemeindeleben wird bereits 1433 sichtbar, als die Gemeinde Herpersdorf die beiden Waldstücke Gereuth und Sasse um 304 Gulden kauft. Die Einwohner erhielten je nach ihrer finanziellen Beteiligung einen Anteil an den Waldstücken. Außerdem wurden das Zusammenleben und die Pflichten der Einwohner 1560 in einer Gemeinde-Ordnung geregelt. Darin wird u.a. geregelt, ab wann auf dem Gemeindegrund gegrast werden darf und welche Strafen es für Nichtbeachtung gibt. Wenn zur Gemeindeversammlung gerufen wurde, durfte man keine „Frauensperson“, Kinder oder Knechte als Vertreter schicken (Strafe: 60 Pfennige), bei Verspätung (25 Pf.) oder wenn „einer einen anzeigt und kann solches auf Ja nitt wahrmachen“ (1 Gulden) gab es ebenfalls Strafen.

Karte mit dem Spaziergang durch Herpersdorf, Ebach und Mausgesees
Karte mit dem Spaziergang durch Herpersdorf, Ebach und Mausgesees